04 Januar 2014

Rätsel „Myth-Busters“ mit Sven und Tomas am 04.01.2014


Liebe Juristen/Wissenschaftler/Journalisten:
Bei den Rätsel-Sendungen mit den Hausmeistern handelt es sich um Unterhaltungssendungen!!

Hier im BLOG wird - in halbwegs verständlicher Form - der Inhalt der jeweiligen Sendung wiedergegeben. Die Quellen der Fragen und Antworten entstammen entweder den Köpfen/Erfahrungen der Moderatoren oder aber aus von ihnen entdecktem Schriftmaterial.

Die Hörer werden (neben einem „Anruf-Mut-Punkt“ beim Versuch einer Lösung) mit „richtige-Antwort-Punkten“ belohnt, wenn sie von den Sendungsmachern gehört/gelesen wurden und nach Meinung der Moderatoren die Frage korrekt, witzig oder charmant beantworteten.

Nun zum Thema:

1) Hat Coca-Cola den Weihnachtsmann erfunden?
NEIN. Die Firma hat ihn nur werbemäßig auf das Vortrefflichste ausgeschlachtet. Ursprünglich gab es den heiligen Nikolaus, der in der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts als Bischof in Myra (kleinasiatische Region Lykien, damals Teil des Römischen, später des Byzantinischen Reichs, heute Türkei) wirkte.
Sein Fest am 06. Dezember wurde traditionell mit Geschenken für die Kinder gefeiert.
Im 19ten Jahrhundert wurde - vor allem in den USA - aus dem Bischoff ein fröhlicher Kerl mit Rauschebart und Rentierschlitten namens Santa Claus. Ab 1920 trug er meist ein rot-weißes Kostüm. 1931 ließ der Coca-Cola-Konzern für eine Anzeige so einen Santa Claus mit roter Knollennase etc. malen. Dafür, dass aus Santa Claus der Weihnachtsmann wurde, ist der Protestantismus verantwortlich. In den Anfängen der Reform wurde die Heiligenverehrung abgelehnt. Der Brauch, Kinder zu beschenken, wurde vom 6ten auf den 24. Dezember verlegt, was vorher nicht so war. Die Briten erfanden im 17ten Jahrhundert als Ersatz für den verpönten Heiligen übrigens einen grün gekleideten Father Christmas, der dann später mit Santa Claus zum modernen Weihnachtsmann verschmolz.

2) Waren Ochs und Esel bei Jesu Geburt anwesend?
NEIN. Nicht mal laut Bibel. Erst das sogenannte Pseudo-Matthäus-Evangelium (im 4ten oder 5ten Jahrhundert) erzählt, Maria habe ihren Sohn Jesus aus einer Höhle nach 3 Tagen in den Stall getragen, damit ihn dort Ochse und Esel huldigen können. Laut Prophet Jesaja las man „der Ochse kennt seinen Besitzer und die Krippe seines Herrn“. Da die Geschichte derart „windig“ war, verbot das Konzil von Trient 1545 Krippendarstellungen mit Ochs und Esel. Das Verbot konnte sich jedoch nicht durchsetzen.

Trinkpause im Nebenraum mit Karma - Beach Towel (Mix)

3) Ist Jesus Christus im Jahre 0 geboren?
NEIN. Es gibt kein Jahr 0 (außer bei den Astrologen); das erste Jahr ist automatisch das Jahr 1. Jesus wurde vermutlich im Jahr 4 oder 7 vor Christus geboren.

4) Hat Eva Adam mit einem Apfel verführt?
NEIN. Es war die Frucht vom Baum der Erkenntnis (ob es eine Feige war, ist nicht belegt). Später interpretierte man das verhängnisvolle Obst als Apfel, weil Malum/Malus im Lateinischen sowohl Apfel als auch „das Böse“ heißen kann oder weil im Griechischen Äpfel ein Attribut der Liebesgöttin Aphrodite waren.

5) Sind die Begriffe „Ossi“ und „Wessi“ ein Produkt der Wende?
NEIN. Diese Worte waren schon lange vor der Wiedervereinigung, in Berlin gebräuchlich. Vor allem Touristen und Neudeutsche aus Westdeutschland, die durch die Insellage durch die Grenzkontrollen nicht durchgelassen wurden, wurden als „Wessis“ abqualifiziert, der Ossi spielte keine große Rolle. Im Übrigen bestehen die meisten alteingesessenen Westberliner heute darauf, dass sie weder Ossis noch Wessis sind.

6) Kamen mit der Wiedervereinigung fünf neue Bundesländer zur BRD dazu?
NEIN. Es waren 6. Das Bundesland Berlin wird gerne vergessen, das vorher kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland war.

7) Gab es noch nie einen Krieg zwischen zwei Demokratien?
NEIN. Zum Beispiel u.a. Indien/Pakistan, Israel/Arabische Staaten

8) War Lady Di eine Prinzessin?
NEIN. Sie durfte zwar den Titel „Her Royal Highness, the Princess of  Wales“ führen, was ein reiner Höflichkeitstitel war, der nur aussagte, dass sie die Gattin des Prinzen of Wales (Charles) war (ähnlich wie die Gattin eines Doktors früher als Frau Doktor angeredet wurde). Um wirklich Prinzessin zu sein, hätte Lady Di von der Königin in diesen Stand erhoben werden müssen.

9) Führte der Stromausfall am 09.11.1965 in NYC zu einem Baby-Boom?
NEIN. Journalisten der New York Times stießen im August 1966 auf 2 Krankenhäuser, in denen gerade außergewöhnlich viele Babys geboren worden waren. Sie äußerten damit die Vermutung eines Zusammenhangs zwischen dem dunklen Fernseher und der Widmung der Eheleute zueinander und machte für die Zeitung eine „Riesen-Geschichte“ daraus. Spätere Nachforschungen der New Yorker Geburtenstatistik ergab keine außergewöhnlich hohe Zahl im August 1966.

10) Haben die Indianer Manhattan für 24$ verkauft?
JA. Die Algonkin-Indianer waren die ersten Bewohner Manhattans. Im 17. Jahrhundert wurde die Insel durch Peter Minuit den Indianern für Waren im Wert von 60 niederländischen Gulden (s. Nieuw Amsterdam) abgekauft. Irgendwer errechnete, dass damals 60 Gulden heutigen 24 $ entsprechen.

11) Ist das Wigwam ein Indianerzelt?
JA. Wigwam und Wickiup sind Behausungen der Indianer im Nordosten Nordamerikas.
Tipis nennen sich die Häuser der Sioux (Ti="Haus" und Pi="). Die Unterscheidung liegt in der etwas anderen Bauweise.

12) Kann man Geschenke zurückverlangen?
JA. Unter bestimmten Bedingungen, nämlich wenn Bedürftigkeit vorliegt (bis zu 10 Jahre). Auch das Sozialamt darf dies. Außerdem gibt es noch das alte „Kranzgeld“ (Entehrung einer Jungfrau aufgrund eines Heiratsversprechens).

13) Kann man missratene Kinder enterben?
JA, aber nur anteilig. Der Erblasser kann das bestimmen. Man muss sich nicht unbedingt etwas zuschulden kommen lassen.

14) Kann man sein Vermögen Haustieren vererben?
NEIN. Erben können Menschen und juristische Personen, die sich um die Belange der Tiere kümmern.

15) Kann man seinen Körper nach seinem Tod an die Anatomie verkaufen?
NEIN. Früher haben anatomische Institute tatsächlich Leichen gekauft, heute jedoch nicht mehr. Ein toter Körper kann nur dann jemand gehören, wenn der Verstorbene ihn bereits zu Lebzeiten unentgeltlich gespendet hat (z.B. auch an den Plastinator Gunther von Hagens).

16) Ist der Rechtsweg bei Preisausschreiben ausgeschlossen?
NEIN. Es bedeutet lediglich, dass derjenige, der diese Formulierung verwendet, eine rechtliche Verantwortlichkeit ablehnt bzw. einen Anspruch nicht anerkennt. Allerdings ist dies bloß ein deklaratorischer Hinweis, der in einer Sache den Zugang zu den Gerichten nicht ausschließen kann.

17) Was andere auf den Sperrmüll werfen, darf man mitnehmen?
NEIN. Es ist verboten. In der Praxis erfreuen sich sowohl Wegwerfer und Findende. Es gibt jedoch auch Leute, die ausdrücklich wünschen, dass ihr altes Zeug weggeworfen wird (und nicht jemand in Omas alten Fotoalben stöbert). Wenn man Strafanzeige stellt gegen Sperrmüll-Durchsucher, wird man vor Gericht Erfolg haben. Da die „Fledderer“ oft ziemliches Chaos anrichten, gibt es Landkreise, die gegen solche Personen mit heftigen Bußgeld-Ahnungen vorgehen.

18) Wird in den USA davor gewarnt, Tiere in der Mikrowelle zu trocknen?
JA. Inzwischen steht dies in den Bedienungsanleitungen, übrigens auch in Deutschland. Der Auslöser ist jedoch eine urbane Legende, nach der eine ältere Dame in den USA ihre Katze in der Mikrowelle trocknete, die dadurch zu Tode kam.

19) Braucht man zum Umtausch einen Kassenzettel?
NEIN, aber juristisch gesehen ist ein Beweis nötig (Kreditkartenabrechnung, Preisetikett oder Zeuge). Viele Firmen reagieren allerdings mit Kulanz (z.B. u.a., wenn sich der Verkäufer an den Käufer erinnert).

20) Braucht man zum Umtausch eine Originalverpackung?
JA. Da es eine freiwillige Umtauschgarantie ist und der Verkäufer weiterverkaufen möchte (Umtausch bedeutet Rückgabe aufgrund Nicht-Gefallen eines Produktes. Es handelt sich nicht um die Rückgabe aufgrund von Mängeln, die meist zu einem viel späteren Zeitpunkt nach dem Kauf bemerkt werden).

21) Erhält man auf Neuware eine Garantie?
NEIN. Nur eine gesetzliche Gewährleistungspflicht bei Mängeln, die bereits bei Kauf herstellungsbedingt erworben wurden. Die Verjährungsfrist darf zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen.
Die Garantie ist ein weiteres Versprechen und eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers.


Punktenotation der 12 aktiven Teilnehmer am 04.01.2014:
1) Patrick: 31 Punkte
2) Ben: 30 Punkte
3) @LaLeLu2007de: 26 Punkte
4) @Bondaluh: 9 Punkte
4) @DuckyFrankfurt: 9 Punkte
6) Stephan K.: 7 Punkte
7) Matthias/HG: 6 Punkte
8) ‏Friki Frenki: 5 Punkte
9) Alexander: 2 Punkte
9) Andi/Offenbach: 2 Punkte
11) @parlau: 0
11) @TomCoIIins: 0


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